Bundesarchiv wird nutzerfreundlicher

So titelt die Bundesregierung in ihrem Artikel vom 19. Januar 2017. Das Bundesarchiv nimmt in Deutschland die Aufgaben eines Nationalarchivs wahr. Die Unterlagen des Bundes und seiner Vorgängerinstitutionen werden dort gesichert, nutzbar gemacht und wissenschaftlich verwertet.

Durch die Neuregelungen soll Wissenschaftlern und Journalisten, aber auch Privatpersonen den Zugang zu dem ungeheuren Fundus an Wissen erleichtert werden. Gleichzeitig soll das Gedächtnis des Staates stark für die Erfordernisse des digitalen Zeitalters gemacht werden.

Um die Nutzer- und Wissenschaftsfreundlichkeit zu verbessern, wurden vor allem die Schutzfristen angepasst. Die Schutzfrist für Archivgut des Bundes mit personenbezogenen Daten beträgt statt bisher 30 Jahre nach dem Tod der jeweiligen Person künftig nur noch zehn Jahre. Neu aufgenommen ist auch eine Regelung, wonach die Bundesbehörden ihre Unterlagen nach spätestens 30 Jahren an das Bundesarchiv abgeben sollen.
Außerdem gibt es Regelungen zur Übernahme elektronischer Unterlagen und zur digitalen Zwischenarchivierung.

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