Gärtner, Halbgärtner, Feldgärtner in Schlesien
Im Laufe der Jahrhunderte wurden durch die Volksvermehrung und neuen Zuzug Ausweitungen der Dorffluren in Schlesien nötig. Die Dörfer zogen sich hinauf in die ertragsarmen Berghöhen; zwischen den Bauerngütern wurden Gärtner , Halbgärtner, Feldgärtner, Häuslerstellen ausgespart, Handwerker wurden angesetzt.
Die Gärtner hatten eingezäunte Stücke Felder oder Gärten, den sie gemeiniglich bei ihren Häusern und Wohnungen hatten und wurden dadurch von den sogenannten Häuslern, welche keinen oder sehr wenig Ackerbau oder Gras-Garten bei ihren Häusern zu pflegen hatten, unterschieden.
Die Dresch-Gärtner droschen einen gewissen Anteil eingeerntetes Getreide den Winter hindurch aus. Diese Dresch- oder Hofe-Gärtner, so sehr sie von andern untertänigen Wirthen in den Dörfern unterschieden waren, so sehr differrierten sie wieder unter sich selbst, und es waren in einem ganzen Fürstentume und Kreise kaum zwei Orte, wo solche Dresch-Gärtner einerlei Nutzungen und Genuss, oder auch einerlei Arbeit und andere Schuldigkeiten zu leisten hatten. Einige Dresch- und Robot-Gärtner hatten viel, andere weniger, und die dritten, außer ihren Gärten, gar keinen Ackerbau im freien Felde. An einigen Orten wurde ihnen nur der von ihrem Vieh gesammelte Dünger auf herrschaftliche Felder geführt, und die erste Frucht davon gelassen, in einer Gegend hatten sie den 8ten, sonst den 10, 11 oder 12ten Teil des eingeernteten Getreides zu ihrem Lohn.
Die Lage der Dreschgärtner wurde im Verhältnis zu der der Bauern immer besser, da sich ihre Bezüge erhöhten. Unter Friedrich dem Großen fing der Staat an, sich um Bauernschutz und Bauernbefreiung zu kümmern, auch wenn diese Maßnahmen erst so richtig im 19. Jahrhundert wirksam wurden. Die Generalkommission für Schlesien zu Breslau wurde zum Zwecke der besseren Eigentumsverleihung an die Landwirthe ins Leben berufen. Bei der Regulierung am Beginn des 19. Jahrhunderts in Oberschlesien erhielten die Bauern zwei Drittel des Ackers, den sie bisher zur Nutznießung hatten, gegen eine entsprechende Rente an den Gutsherrn. Erst nach Ablösung dieser Rente sind die Bauern zinsfreie Besitzer ihres Anwesens geworden.
Im deutschen Kolonisationsrechte lag das Verhältnis zwischen Grundherrn und ländlichem Untertan so, dass zwei Personen verschieden gestaltet Anrechte an dasselbe Stück Land hatten, also „ein doppeltes Eigentumsrecht“ bestand. Am Ende der Siedlungszeit saßen in Schlesien etwa 180.000 deutsche Bauern, die friedlich, ohne Kampf, gerufen und unterstützt von den Landesherren aus slawischen Geschlechtern neben den slawischen Bauern wirkten. Der gewöhnlich mit sechs Hufen ausgestatte Lokator hatte die Verpflichtung des Kriegsdienstes zu Ross. Diese Hufen scheinen also die späteren Ritterhufen der Landgüter gewesen zu sein, die Urzellen der nachmaligen Rittergüter. Freibauern, das heißt keiner Grundherrschaft unterworfenen Bauern, gab es in Schlesien nicht. Persönlich frei waren aber die deutschen Schlesier, ihr Besitz war frei vererblich und veräußerlich, hieß oft kurz „Eigentum“. Die Abgaben waren mäßig und wurden bar in Geld entrichtet. Die Vermischung der deutschen und slawischen Schlesier ging viel langsamer vor sich als etwa in Pommern und Rügen. Am Ende der Siedlungszeit saßen Deutsche und Slawen in großen geographischen abgegrenzten Gebieten nebeneinander, die auch wirtschaftlich und sozial stark geschieden waren. Im slawischen Teile blieb das unerblich- lassitische schlechte Besitzrecht, in Oberschlesien bis zur Neuzeit. Noch im 18.Jahrhundert beruhte der bäuerliche Besitz auf dem grundherrlichen Verhältnis, obwohl schon längst die Zeit des gutsherrschaftlichen „Eigenbetriebs“ begonnen hatte. Die Zunahme des selbstbewirtschafteten Gutslandes führte im 15. und 16. Jahrhundert zu einer neuen Wirtschaftsverfassung: Erbuntertänigkeit mit Frondienst. Nur in den Kreisen Breslau und Neumarkt (Fürstentum Breslau) scheint schon im 14. Jahrhundert dieselbe Verteilung von Herrenland und Bauernland bestanden zu haben wie im 19. Jahrhundert, ungefähre Flächengleichheit von Dominal- und Bauernland, so dass bei der Kolonisation hier nur etwa die Hälfte des verfügbaren Landes an Bauern zu deutschem Rechte ausgetan worden sein kann. In den anderen Gegenden, besonders in Oberschlesien, wurden die Allodialhufen auf Kosten des Bauernlandes, auch durch Einbeziehung von wüsten Hufen, stark vermehrt. Aber auch in dieser späteren Zeit des Frondienstes blieb dem deutschen Bauern seine Hufe gesetzlich gesichert. Die im Laufe des 15. Jahrhunderts ausgebildete „Gutsherrschaft“ wurde in Schlesien durch die Gesetze der Habsburger befestigt. In Deutsch-Schlesien stiegen die Frondienste aber selten höher als 1-2 Tage in der Woche, in den polnischen Teilen waren sie unangemessen und betrugen 4-5 Tage. In Deutsch-Schlesien wurden wegen der geringeren Arbeitskraft um das 14. Jahrhundert herum dann auch die sogenannten Dreschgärtner eingesetzt, die ursprünglich aus den polnischen Gutsarbeitern hervorgegangen sein sollen.