Ev. Landeskirchen starten Kirchenbuchportal

Heute ging eine interessante Information durch die verschiedensten genealogischen Mailinglisten.

„… neben digitalisierten Kirchenbuchbeständen des Evangelischen Zentralarchivs in Berlin gehen folgende evangelische Landeskirchen im Sommer 2014 mit ihren Kirchenbuchdigitalisierungen ans Netz:

  • Evangelische Landeskirche Anhalt
  • Evangelische Landeskirche in Baden
  • Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern
  • Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
  • Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannover
  • Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
  • Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck
  • Evangelische-Lutherische Kirche in Norddeutschland
  • Evangelische Kirche der Pfalz
  • Evangelische Kirche von Westfalen
  • Evangelische Landeskirche in Württemberg

Das Angebot wird kostenpflichtig sein.“

Die Onlineplattform dafür wird http://www.kirchenbuchportal.de sein. Auf der Webseite wird auch ein Blog betrieben, in dem man Details zum Kirchenbuchportal sowie den aktuellen Stand des Projektes finden kann.

Als Ziel wird formuliert: „Ein ganz besonderes Augenmerk […] kommt der Qualitätsfrage zugute. Unser Ziel ist es, eine zuverlässige Online-Anlaufstelle für Ahnenforscher zu werden. Deshalb stellen wir die Originale online. Außerdem wollen wir es ermöglichen, gewonnene Informationen direkt mit der Quelle zu verknüpfen.“

und weiter heißt es … „Der Zugang zu unserem Portal wird kostenpflichtig sein, um die laufenden Kosten für Personal, Entwicklung und Hosting zu decken. Die Kirchenbuchportal GmbH wird sich dabei komplett selbst tragen müssen. Erwirtschaftete Überschüsse werden für den Ausbau des Portals und die Erschließung neuer Quellen reinvestiert. Mit diesem Vorgehen möchten wir Ihnen als Nutzer weitere Vorteile bieten. Ihre Teilnahme an unserem Projekt soll für Sie als Ahnenforscher also dauerhaft von großem Nutzen sein.“

Es bleibt abzuwarten, wie sich das Projekt entwickelt und vor allem in welchem Rahmen sich die Kosten bewegen werden. Wünschenswert wäre es für mich, wenn die Nutzung so gut zu handhaben wäre wie die Portale der Tschechischen Kirchenbücher. Wenn ich weiß, daß ich ein gesuchtes Kirchenbuch auf dem Portal finde und meine Forschung damit belegen oder erweitern kann, bin ich auch gerne bereit einen gewissen Nutzungsbeitrag zu zahlen. Hoffen wir, daß er sich in einem vernünftigen, für den Forscher realisierbaren Rahmen bewegt und man nicht gezwungen ist, ohne zu wissen, ob sich was finden lässt, hohe Beiträge zu zahlen.

3 Comments

  1. Die Digitalisierung ist deshalb eine Pflicht, weil die Kirchenbücher naturbedingt zerfallen. Legitim ist es die einmaligen Digitalisierungkosten zu erheben. Eine allgemeine Nutzungsgebühr ist daher unzulässig.

  2. Es ist nicht richtig, allgemein Nutzungsgebühren zu verlangen. Die Digitalisierung ist eine Pflichtaufgabe! Die BereitStellung im Netz spart der Kirche kosten. Eigentlich müsste die Kirchensteuer sogar reduziert werden.

  3. Wieso ist die Digiatisierung eine Pflichtaufgabe? Ist das irgendwo festgeschrieben? Immerhin kostet so eine Digitalisierung richtig viel Geld, ist es da nicht legitim eine Nutzungs-Gebühr zu verlangen?

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