Kinder mit fünf Elternteilen

In Zeiten moderner Fortpflanzungsmedizin entscheidet die Natur nicht mehr allein, ob und wann die Zeugung eines Kindes gelingt und wie das Resultat aussieht. Mittlerweile gibt es Kinder mit fünf Elternteilen: einen Samenspender und eine Eizellgeberin als genetische Erzeuger, dazu die das Kind austragende Frau als biologische Mutter und als soziale Eltern schließlich das Paar, bei dem das Kind aufwächst.

Als ich gestern einen Film sah, in dem ein Samenspender über 100 Kinder gezeugt hatte, ging mir die Frage durch den Kopf, wie denn Kinder von Samenspendern an eine Ahnenforschung heran gehen sollten.

Eigentlich befasst sich die Ahnenforschung Genealogie) in der Regel mit der Ermittlung der Abstammung in aufsteigender Linie und damit die Vorfahren. Kinder von Samensprendern erfahren aber in deutschland in der Regel nicht, wer der genetische Vater war, da Samenspendern in den meisten Fällen Anonymität zugesichert wird und es offiziellen keine Register gibt, die Spender und Empfänger verknüpfen. Eins sichere gesetzliche Regelung zur Durchsetzung des Rechtes auf eigene Abstammung im Zusammenhang mit Samenspenden gibt es in Deutschland nicht.

Was nun eigentlich sollte das Ziel von Spenderkindern bei der Ahnenforschung, vorausgesetzt sie wissen über ihre Zeugung bescheid, sein? Möglich wäre die Erforschung der Abstammung der sozialen Eltern, wie es auch bei Adoptivkindern möglich ist und auch praktiziert wird. Jedoch erscheint mir das nicht das richtige Ziel einer Ahnenforschung. Ein Adoptivkind jedoch hat zumindest die Wahl, weil es das Recht hat zu wissen, wer sein genetischer (leiblicher) Vater ist. (In einem Urteil am 31.1.1989 hat das Bundesverfassungsgericht das Recht eines Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung anerkannt. Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung verleiht jedoch kein Recht auf Verschaffung von Kenntnissen der eigenen Abstammung, sondern kann nur vor der Vorenthaltung erlangbarer Informationen schützen.) Die austragende Frau als biologische Mutter ist für mich von vorn herein aus der Forschung ausgeschlossen. Ziel sollte nach meiner Meinung sein, die genetische Abstammung zu ermitteln. Was aber soll ein Spenderkind tun, das in den meisten Fällen nicht einmal ermitteln kann, wer die genetischen Eltern sind?

Ich persönlich würde es als unerträglich empfinden, meine genetische Abstammung aus solchen Gründen nicht ermitteln zu können. Es mag ja sein, daß jetzt einige mit dem Argument kommen, daß man dies sowieso nicht zu 100% kann, da man nicht beweisen kann, ob in früheren Jahrhunderten die im Kirchenbuch angegebenen Eltern auch immer zu 100% die biologischen Eltern sind. Sei es, weil man es mit der ehelichen Treue nicht so ernst genommen hat, aber nicht die Wahrheit sagte oder weil der Pfarrer die Eintragung im Kirchenbuch nicht richtig vorgenommen hat. Außerdem bleibt ja bekannterweise noch die Möglichkeit des Irrtums bei der Ermittlung der Daten durch den Forscher selbst. Dies jedoch ist ein unter Ahnenforschern bekanntes und zu akzeptierendes Risiko. Für ein Spenderkind ergibt sich aber in den meisten Fällen noch nicht einmal die Möglichkeit die reale Abstammung zu ermitteln.

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