Schritt für Schritt zurück …

Was mir immer wieder auffällt ist, daß viele im Internet und vor allem auf Facebook in diversen Ahneforschungsgruppen Anfragen stellen, die irgendwo mittendrin Anfangen. Da werden Antworten erwartet auf Fragen wie „Hallo, ich suche Informationen zu meiner Oma Maria Christina W.. Geboren am 28. 8.19xx in H., Kreis R.. Vater war Franz W., Bäckermeister. Leider leben meine Großeltern nicht mehr und ich habe auch durch meine Eltern keine Möglichkeit an Informationen zu kommen.“

Was soll man darauf antworten? Was erwarten die Leute?

Forschung fängt ganz vorne an, bei einem selbst und den Eltern. Da besorgt man sich als erstes mal die Geburts- und Heiratsurkunden der Eltern. Diese sind ja in 99,9% der Fälle sicher zu bekommen. In diesen Geburtsurkunden stehen dann jeweils Angaben zu den Eltern. Man kann Informationen zu Geburtsdatum, Geburtsort oder auch letztem Wohnort der Eltern erfahren. Betonung liegt auf kann, denn es gibt auch Ausnahmen und es hängt von der Zeit ab, in die das Ereignis fällt. In verschiedenen Zeiten waren verschiedene Urkunden üblich.Der nächste Schritt ist, mit den Angaben aus diesen Urkunden den nächsten Schritt zu gehen und die Urkunden der Großeltern anzufordern, aus denen man ebenfalls Informationen über deren Eltern erhält. Damit kann man dann wieder eine Generation höher gehen.

Wichtig sind auch die Eheurkunden, die ebenfalls solche Informationen enthalten und weiter helfen können, wenn die Geburtsurkunden nicht alle gewüschten bzw. benötigten Informationen enthalten.

Wichtig ist es, sich die Originalkopien der Urkunden anzufordern, denn auf vielen Urkunden gibt es Randvermerke und Zusatzinformationen, die auf Abschriften nicht enthalten sind. Die Randvermerke können Informationen über Kinder, Scheidungen, weitere Ehen oder die Todesdaten enthalten.

Diese sogenannten Personenstandsurkunden gibt es in Deutschland ca. ab 1875 (in verschiedenen Regionen kann das Jahr abweichen), im Rheinland sogar ab ca. 1800. Jeder hat das Recht, die Urkunden seiner direkten Vorfahren zu erhalten. Urkunden von anderen Familienmitgliedern unterliegen den Schutzfristen des Personenstandsgesetzes.

Die Kosten für die Anforderung von Urkunden sind nicht einheitlich geregelt. Liegen die Urkunden noch beim Standesamt, kann man mit 7,00 € oder 12,00 € dabei sein, sind die Urkunden bereits im Archiv sind die Kosten höher, da die Archivgebühren höher sind. Deshalb ist es angeraten, vor allem bei Archivrecherchen immer eine Kostenanfrage zu stellen, bzw. eine Kostenobergrenze zu setzen, bei deren Überschreitung man eine Rückmeldung möchte.

2 Comments

  1. Danke, der Artikel ist hilfreich. Was mir persönlich fehlt, ist ein Hinweis zu den Kosten, die für die angeforderten Gebühren erhoben werden und zwei drei Sätze zu den Schutzfristen des Personenstandsgesetzes.

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