Quelle Umsiedlungsunterlagen
Vor einigen Monaten habe ich in einer Fernsehsendung gehört, daß man Auskunft über die Umsiedlung ehemaliger DDR Bürger in die Bundesrepublik zwischen 1949 un 1989 erhalten kann. Da die Großeltern meines Mannes 1951 aus der DDR in die BRD übersiedelten und wir sehr wenig über die Familie und die Hintergründe wissen, habe ich mich entschieden, diese Quelle auszuprobieren und zu schauen, wie man diese Akten nutzen kann.
Die ehemaligen Bundesaufnahmestellen in Gießen und in Berlin haben das Aufnahmeverfahren für Übersiedler aus der ehemaligen DDR durchgeführt. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildete das Aufnahmegesetz vom 22. August 1950, welches durch das Gesetz zur Aufhebung des Aufnahmegesetzes vom 24. Juni 1990 mit Wirkung vom 01. Juli 1990 aufgehoben wurde. Alle im Zuge der Durchführung dieser Aufnahmeverfahren erstellten personenbezogenen Akten werden im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Gießen aufbewahrt.
Ende September 2018 stellte ich deshalb per e-Mail eine Anfrage beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Nach einigen Tagen erhielt ich die Antwort mit der Mitteilung, daß Unterlagen vorliegen. Jedoch müßte ich aus datenschutzrechtlichen Gründen und zum Zwecke der Identitätsüberprüfung eine Fotokopie des Personalausweises und weitere Dokumente, die die Abstammung zu den Großeltern belegen können (Geburtsurkunde und die Geburtsurkunde des Elternteils, der von den Großeltern abstammt) einsenden.
Für einen Ahneforscher ist das jedoch keine große Hürde, denn diese Unterlagen sollten eigentlich vorliegen, da sie zu den ersten gehören, die man sich beschafft, wenn man mit diesem Hobby beginnt.
Wenn diese Unterlagen beim Bamf vorliegen, ist die übliche Vorgehensweise, dass die Akte an das für den Wohnort des Anfragenden zuständige Amtsgericht übersandt werden und man dann die Möglichkeit hat, die Akte in den dortigen Diensträumen in Ruhe zu sichten und bei Bedarf auch Kopien daraus fertigen können. Es dauert eine Weile, bis man dann vom Amtsgericht Nachricht bekommt, um die Akte einzusehen.
Unser Amtsgericht hat uns eine Frist von einer guten Woche gegeben, um die Akten einzusehen. Jedoch waren Sie so freundlich, uns die überraschend dicke Akte von ungefähr 60 Seiten gegen Kostenersatz komplett zu kopieren, so daß wir uns nun die Unterlagen nun ganz in Ruhe ansehen können.
Die zuständige Stelle für Anfragen ist:
Referat 510 – Ankunftszentrum Gießen / Landesasylstelle Hessen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Außenstelle Ursulum
Folgeaufgaben der ehemaligen Bundesaufnahmestellen in Gießen und Berlin
Ursulum 20
35396 Gießen
Telefon: 0911-943-71131
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