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Mayer

Ein Meier (lat. maior oder maius „grösser, stärker, bedeutender“) war ursprünglich ein Verwaltungsbeamter, später reduziert auf den Pächter eines bäuerlichen Landgutes, von dem die Bezeichnung dann auch auf das bäuerliche Gut übergeht. Das Meierrecht ist belegt seit 1290 und bedeutet das örtlich spezifische Besitz- und Verwaltungsrecht der in Verwaltung gegebenen Höfe.
Mayer: oberdeutsche Schreibvariante von Meyer.
Varianten: Mayr, Maier, Mair, Meyer, Meier