Seit Wochen hängt die Angst vor dem Damoklesschwert DSGVO über den Ahnenforschern. Alle haben Angst, dass Ihre Forschungsdatenbanken nun gegen den Datenschutz verstoßen und sie ihre Webseiten einstampfen müssen und die Mailinglisten und Foren sind voll von Diskussionen.

Ich habe mir dazu einige Gedanken gemacht. Fakt ist, die DSGVO betrifft den Datenschutz natürlicher Personen und ihrer personenbezogene Daten.

Eine natürliche Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten. […] Mit der Vollendung seiner Geburt wird ein Mensch rechtsfähig. […] Der Mensch verliert seine Rechtsfähigkeit mit dem Tod.

Das heißt, hier geht es um lebende Personen, das ist schon mal Fakt. Das heißt aber auch, das Sammeln von Daten verstorbener Personen ist von der DSGVO nicht betroffen. Also kann der Ahnenforscher dem Hauptziel seines Hobbys unbeschadet nachgehen.