Vor einigen Monaten habe ich in einer Fernsehsendung gehört, daß man Auskunft über die Umsiedlung ehemaliger DDR Bürger in die Bundesrepublik zwischen 1949 un 1989 erhalten kann. Da die Großeltern meines Mannes 1951 aus der DDR in die BRD übersiedelten und wir sehr wenig über die Familie und die Hintergründe wissen, habe ich mich entschieden, diese Quelle auszuprobieren und zu schauen, wie man diese Akten nutzen kann.

Die ehemaligen Bundesaufnahmestellen in Gießen und in Berlin haben das Aufnahmeverfahren für Übersiedler aus der ehemaligen DDR durchgeführt. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildete das Aufnahmegesetz vom 22. August 1950, welches durch das Gesetz zur Aufhebung des Aufnahmegesetzes vom 24. Juni 1990 mit Wirkung vom 01. Juli 1990 aufgehoben wurde. Alle im Zuge der Durchführung dieser Aufnahmeverfahren erstellten personenbezogenen Akten werden im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Gießen aufbewahrt.