Das deutsche Rekrutierungssystem des Ersten Weltkrieges war recht komplex. Es gab verschiedene Bezeichnungen und eine komplizierte Einordnung der Personen in Dienstpflichtgruppen; so „aktiv“, „Reserve“, „Ersatz- Reserve“, „Landwehr 1. und 2. Aufgebot“ und „Landsturm“.

Grundsätzlich war jeder Deutsche vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahr wehrpflichtig. Das „militärpflichtige“ Alter begann mit dem 20. Lebensjahr. Es galt eine grundsätzliche Meldepflicht des Wehrpflichtigen bei seiner Ortsbehörde zwischen dem 15. Januar und dem 1.Februar des zutreffenden Jahres.